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Sich verändern
Beratung in Umwandlungsfällen

„Es ist nichts beständig als die Unbeständigkeit.”
Immanuel Kant (1724-1804)

Die Zeiten ändern sich. Gesellschafter kommen und gehen. Neue Ideen sollen umgesetzt werden. Häufig ist die bisherige Rechtsform eines Unternehmens dann nicht mehr ideal. Eine Unternehmensumwandlung wird erforderlich.

„Die steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte müssen in dieser Phase genau abgewogen werden, da hier wirkliche Fallstricke lauern.“, so Diplom-Kaufmann (FH) Michael Repschläger.
Umwandlungen haben weitreichende Auswirkungen in verschiedenen steuerlichen Bereichen. Deshalb sind eine minutiöse Planung und ein „Blick über den Tellerrand“ unerlässlich.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit des Kanzleiteams mit anderen Beratern des Unternehmers – wie beispielsweise Rechtsanwälten und Notaren – ist genauso selbstredend wie die Erarbeitung eines kreativen aber sinnvollen und „handfesten“ Umwandlungskonzeptes.